Besondere Bedingungen zur Aufladung des Guthabenkontos per Bankkonto
gültig ab dem 06.11.2019


1. Geltungsbereich der Besonderen Bedingungen zur Aufladung des Guthabenkontos per Bankkonto

1.1 Die E-Plus Service GmbH (im folgenden "EPS" genannt) ermöglicht ihren Vertragspartnern ("Kunde") im Rahmen eines bestehenden Prepaid-Vertrages das Prepaid-Konto per Bankkonto aufzuladen. Dies erfolgt nach Wahl des Kunden automatisch, z.B. bei Unterschreitung eines vom Kunden eingestellten Schwellwertes auf dem Prepaidkonto oder bei automatischer Verlängerung einer Option mit der voreingestellten Bezahlart „Bankkonto“. Oder manuell, z.B. bei Aufladung per SMS sowie mittels Direktaufladung im Online-Kundenportal/ in der ALDI TALK App oder bei Buchung einer Option über die Bezahlart „Bankkonto“. Zu diesem Zweck erteilt der Kunde EPS ein SEPA Mandat über ein in seiner Verfügungsgewalt liegendes Bankkonto.

1.2 Die Teilnahme des Kunden an der Aufladung des Prepaid-Guthabenkontos per Bankkonto erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Besonderen Bedingungen. Die Geltung abweichender Bedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn EPS ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Diese Besonderen Bedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der E-Plus Service GmbH für Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen unter der Bezeichnung „ALDI TALK“.

2. Beginn und Ende der Teilnahme an der Aufladung des Prepaid-Guthabenkontos per Bankkonto

2.1. Die Anmeldung kann mit Abschluss eines Prepaid-Vertrages (sofern angeboten) erfolgen oder nachträglich eingerichtet werden.

2.2. Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren kann durch den Kunden jederzeit durch entsprechende Mitteilung und gleichzeitige Legitimation in Textform über das Online-Kundenportal oder über die Hotline beendet werden.

2.3. Die Teilnahme endet ferner mit Ausschluss des Kunden von der Aufladung per Bankkonto durch EPS. Dieser kann mit sofortiger Wirkung jederzeit aus sachlichem Grund, insbesondere bei mangelnder Bonität des Kunden und/oder vom Kunden verschuldeter Rücklastschrift erfolgen. EPS setzt den Kunden darüber per SMS und/oder E-Mail in Kenntnis.

3. Voraussetzung der Zulassung und Teilnahme des Kunden an der Aufladung des Prepaid-Guthabenkontos per Bankkonto

3.1 Es können nur Kunden an der Aufladung des Prepaid- Guthabenkontos per Bankkonto teilnehmen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

3.2 Die Teilnahme des Kunden am Lastschriftverfahren setzt eine positive Bonitätsprüfung voraus. Der Kunde hat EPS, soweit notwendig, eine entsprechende Einwilligung zur Einholung der Bonitätsauskunft zu erteilen. Die Bonitätsprüfung wird EPS nach Eingang des Antrags des Kunden auf Teilnahme am Lastschriftverfahren durchführen.

3.3 Der per Lastschrift einzuziehende Betrag wird zum Zeitpunkt der Anforderung der Aufladung des Betrages fällig und nachfolgend von EPS eingezogen. Der Lastschrifteinzug mit Bezug zum erteilten Mandat sowie der Bankverbindung wird dem Kunden per SMS  und E-Mail 3 Tage im Voraus angekündigt. Der Kunde ist verpflichtet, auf dem Bankkonto, das er für das Lastschriftverfahren verwendet, hinsichtlich der Zahlungsforderungen von EPS eine ausreichende Deckung (Kontoguthaben oder Kreditlinie) vorzuhalten. Erfolgt eine Rücklastschrift und ergibt sich hieraus aufgrund der zwischenzeitlich in Anspruch genommenen Mobilfunkdienstleistungen ein negativer Kontostand, ist der Kunde verpflichtet, diesen negativen Kontostand unverzüglich auszugleichen. Für jede vom Kunden verschuldete mangelnde Deckung oder sonst aufgrund des Verschuldens des Kunden zurückgereichte Lastschrift erhebt EPS einen Pauschalbetrag in Höhe von 4,00 EURO für die Rücklastschrift; der Kunde ist berechtigt, diesem Pauschalbetrag den Nachweis entgegenzuhalten, dass nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Kunde kann der Pauschale den Nachweis entgegenhalten, dass der Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. EPS bleibt der Nachweis eines weitergehenden Schadens ausdrücklich vorbehalten.
Der Kunde kann Einwendungen gegen die Abbuchung von Beträgen von seinem Guthaben nur innerhalb von acht Wochen nach der jeweiligen Abbuchung erheben. EPS wird den Kunden zu Beginn der Frist auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Einwendung besonders hinweisen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung; Ansprüche des Kunden aus berechtigten Einwendungen, die erst nach Fristablauf erhoben werden konnten, bleiben unberührt, sofern EPS eine Überprüfung aus rechtlichen Gründen noch möglich ist.

3.4 Eine Teilnahme des Kunden am SEPA Lastschriftverfahren ist auch möglich, wenn der Inhaber des Bankkontos, von dem die Lastschrift eingezogen wird, nicht mit der Person des Kunden identisch ist. In diesem Fall ist es erforderlich, dass der Inhaber des Bankkontos schriftlich zugunsten EPS eine Einzugsermächtigung bzw. sobald verfügbar ein SEPA Mandat bezüglich des zu nutzenden Bankkontos erteilt und seine Zustimmung erteilt, dass die Zahlung für den Kunden erfolgt. In diesem Fall erfolgt die Information über den Lastschrifteinzug mit Bezug zum erteilten Mandat sowie der Bankverbindung per E-Mail 3 Tage im Voraus.

3.5 Der Kunde hat EPS unverzüglich von einem Wechsel seiner Kontoverbindung schriftlich, in Textform oder in elektronischer Form zu unterrichten und für die neue Bankverbindung ebenfalls ein SEPA Mandat für EPS zu erteilen. Rücklastschriften, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde seine Kontodaten nicht aktualisiert hat, liegen im Verantwortungsbereich des Kunden.


Düsseldorf, November 2019

E-Plus Service GmbH
E-Plus-Straße 1
40472 Düsseldorf

Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 74152)

Geschäftsführung: Markus Haas, Valentina Daiber, Nicole Gerhardt, Alfons Lösing, Wolfgang Metze, Mallik Rao, Markus Rolle.